

Informationen und Hintergründe zu Radon
Was ist Radon?
Radon ist ein Element und radioaktives Edelgas. Es kommt geogen (auf natürliche Weise in der Erde entstanden) in verschiedenen Mineralien vor und ist daher in Gesteinen und Boden enthalten. Das Isotop Radon-222 ist für die menschliche Gesundheit am relevantesten. Es entsteht über mehrere Zwischenschritte durch den Zerfall von Uran.
Durch längerfristiges Einatmen von Radon und seinen Zerfallsprodukten steigt das Lungenkrebsrisiko.
Radon kann durch den Untergrund in Gebäude eindringen und sich dort anreichern.
Als Maßnahmen zur Konzentrationsminderung gelten insbesondere regelmäßiges Lüften und eine Abdichtung ggü. dem Erdreich (Einhaltung anerkannter Regeln der Technik zum Feuchtigkeitsschutz, in Vorsorgegebieten ggf. weitere Maßnahmen). Bei Neubauten ist von Vornherein u.a. die Abdichtung ggü. dem Erdreich vorzusehen. Bei Sanierungen von Altbauten werden Messungen im Gebäude und eine Erkundung der Ursache der erhöhten Radonkonzentration empfohlen. Nähere Informationen hierzu können dem Radon-Handbuch Deutschland des Bundesamtes für Strahlenschutz entnommen werden.
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon (siehe auch Radonmaßnahmenplan).
Radon in unserer Region
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat im Juli 2019 per Erlass den NLWKN mit landesweit priorisierten Radonmessungen beauftragt. Aus den Ergebnissen sollten bis Ende 2020 „Radonvorsorgegebiete“ ausgewiesen werden, wenn die Konzentration den gesetzlichen Referenzwert von 300 Bq/m³ überschreitet.
Im Dezember 2020 hat das zuständige Gewerbeaufsichtsamt aus den Ergebnissen im Landkreis Goslar die Gemeinden Goslar-Stadt, Clausthal-Zellerfeld und Braunlage per Allgemeinverfügung als Vorsorgegebiete festgelegt. Nähere Informationen können auch auf der Homepage des Nds. Lanbdesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingesehen werden.
Neubau
Wer ein Gebäude errichtet, hat erhöhte bauliche Radonschutzmaßnahmen zu ergreifen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren.
Rechtsgrundlage:
- § 123 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- § 154 StrlSchV
Das NLWKN hat zudem eine Radonberatungsstelle eingerichtet, welche Sie telefonisch unter 05121/509-313 oder per E-Mail erreichen können. Für den goslarer Bereich können Sie sich zusätzlich auf der Homepage der Stadtverwaltung oder ebenfalls telefonisch unter 05321/704-419 informieren.
In Vorsorgegebieten gilt die Pflicht der Arbeitgeber, die Radon-Aktivitätskonzentration am Arbeitsplätzen in Keller und Erdgeschoss 12 Monate lang zu messen. Bei Referenzwertüberschreitung sind Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen. Zuständig für die Überwachung der Pflichten ist das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat einen Leitfaden zum Thema Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen sowie ein Stufenkonzept geeigneter Maßnahmen für Arbeitgeber*innen entwickelt. Für Rückfragen hierzu steht Ihnen das Gewerbeaufsichtsamt (Tel.: 0531/35476-0 oder per E-Mail) zur Verfügung.