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Waffenbesitzkarte: Erteilung [Nr. 99089018001000]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss extra eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb ihrer Wohnung mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Waffenbehörde beim Landkreis bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt, großen selbstständigen Stadt oder selbstständigen Gemeinde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011

Formulare

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfügbare Formulare:

Ausstellung / Eintragung Waffenbesitzkarte
PDF-Dokument: 141 kB
Zuständigkeit:

Fachbereich Ordnung, Verkehr & Bevölkerungsschutz
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

Telefon: +49 5321 76-0
Fax: +49 5321 76-696
Kontaktformular Karte


Ansprechperson:

Ausstellung bzw. Eintragung bei Waffenbesitzkarten - außer der Stadt Seesen, Buchstabe A - K
Frau Winkel

Telefon: +49 5321 76-342
Fax: +49 5321 7699-342
Raum: 008
Kontaktformular

Ausstellung bzw. Eintragung bei Waffenbesitzkarten - außer der Stadt Seesen, Buchstabe L - Z
Herr Lutz Schinke

Telefon: +49 5321 76-326
Fax: +49 5321 7699-326
Raum: 007
Kontaktformular