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Wasserschutzgebiete

Grundwasser hat ein langes Gedächtnis. Schadstoffbelastungen lassen sich, wenn überhaupt, nur mit einem gewaltigen Aufwand beseitigen. In Deutschland werden rund 64 % des Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen. Dies macht deutlich, welch kostbares und schützenswertes Gut hier im Untergrund verborgen ist. Ein wichtiges Instrument zum Schutz und zur Sicherung des Trinkwassers ist daher die Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

Die Einzugsgebiete von Wasserwerken und Trinkwassertalsperren müssen besonders geschützt werden. Zu diesem Zweck werden Wasserschutzgebiete durch Verordnungen festgelegt. Sie sind in mehrere Zonen untergliedert und – je nach der Entfernung von der Quelle oder dem Brunnen bzw. zur Talsperre – mit unterschiedlich strengen Schutzvorschriften ausgestattet. Im Regelfall handelt es sich dabei um Nutzungseinschränkungen, die beispielsweise für die Bebauung oder im Bereich der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung gelten.


Was muss ich im Wasserschutzgebiet beachten?

  • Für bestimmte Maßnahmen im Wasserschutzgebiet benötigen Sie eine Genehmigung oder eine Verbotsbefreiung. Den entsprechenden Antrag können Sie formlos an die Wasserbehörde des Landkreises Goslar richten (Für Grundstücke im Bereich der Stadt Goslar bitte an die Wasserbehörde der Stadt Goslar).
  • Ob sich Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, können Sie der Wasserschutzgebietskarte entnehmen. Die Wasserschutzgebietskarte ist im Kartendienst unter Wasserschutzgebiete  zu ersehen.
  • Welche Beschränkungen sich aus den jeweiligen Verordnungen ergeben, können Sie der Seite Rechtsgrundlagen entnehmen.

Externe Linksammlung