Sie können sich den Textinhalt mit der Zugriffstaste Ihres Browsers und der Ziffer 1 vorlesen lassen. Bei Verwendung des Internet Explorers drücken Sie anschließend bitte die Enter-Taste.? Näheres zu Zugriffstasten finden Sie unter ?Informationen zum Vorlesesystem?.

Hilfsnavigation

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden | Bürgerservice | Wirtschaft & Tourismus | Bildung & Kultur | Grußwort

Volltextsuche

Informationen zum Vorlesesystem

Verkehrslenkung

Der Landkreis Goslar kann als Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Dies gilt auch für Straßenbaumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum. Dazu gehört auch die Schulwegsicherung und die Mitwirkung bei der Verkehrsplanung, wie z. B. Straßenneu- und ausbau, Anlage von Fußgängerschutzeinrichtungen und privater Baumaßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr.

Die gleichen Befugnisse haben in ihren Bereichen die Städte Goslar und Seesen. Dem gegenüber sind die Städte Bad Harzburg, Langelsheim und Vienenburg sowie die Samtgemeinde Oberharz als eingeschränkt zuständige Straßenverkehrsbehörden für diese Aufgaben im Verlauf der Stadt- bzw. Gemeindestraßen Ansprechpartner. Der Landkreis Goslar ist dort nur für die überörtlichen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

WICHTIG!

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages 10 – 14 Werktage andauern kann. Wir bitten um Verständnis.

Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse 

Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen

Verkehrsbehördliche Anordnungen für Baumaßnahmen

Unfallkommission



Wildunfälle im Landkreis Goslar

WildunfallEs kann jeden treffen – immer und überall.

Was tun, wenn es wirklich passiert ist?

  • Unfallstelle absichern
  • Polizei informieren - 110
  • Verletzte Personen versorgen
  • Unfallstelle räumen
  • Verletztes Wild auf keinen Fall berühren
  • Unfallstelle am Fahrbahnrand kenntlich machen (jedes Tier muss laut dem Tierschutzgesetz von Jägern mit Hunden gesucht)
  • Auf die Polizei warten

Hier bekommen Sie Hilfe über Ihr Handy:
 
Polizei-Notruf    110
Rettungsdienst 112
ADAC-Notruf      22 22 22

Ein Flyer steht zur Information und zum Download bereit!

Beteiligte Dienststellen und Einrichtungen:

Verfügbare Formulare