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Bauen und Wohnen

Der Fachdienst Bauen informiert Sie über alle Angelegenheiten rund um das Thema Bauen für den Bereich des Landkreises Goslar (außer Stadt Goslar).

Anträge auf Akteneinsichten, Baulastauskünfte sowie ausführliche Beratungsleistungen sind möglichst mit dem anliegendem „Kontaktformular Bauen“ zu stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür Kosten anfallen.
Sie erreichen uns auch unter der E-Mail: bauen@landkreis-goslar.de oder telefonisch unter 05321 76-680.

Hinweise zur digitalen Bauakte finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Goslar für alle baurechtlichen Fragen im Stadtgebiet Goslar zuständig ist. Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Stadt Goslar!

Nutzen Sie unser Formular "Antrag auf kostenpflichtige Einsichtnahme in Bauakten" für Akteneinsicht

und für alle anderen Anfragen unser Kontaktformular: 


Kontaktformular Bauen
Empfänger: Landkreis Goslar | Fachdienst Bauen
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Hier erfahren Sie Einzelheiten zu folgenden Bereichen:

 

Der Bereich Sozialer Wohnungsbau informiert Sie zu den Themen:


Aktuelle Informationen:

Hier finden Sie aktuelle Informationen

- Baugenehmigung online


Über den aktuellen Stand des digitalen Baugenehmigungsverfahren werden Sie unter 

                                        Baugenehmigung online

informiert.

- Radonvorsorgegebiete

Die Gemeindegebiete Stadt Braunlage und die  Berg- und Universitätsstadt CLZ liegen in einem Radonvorsorgegebiet.  Nach § 123 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sind bei Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu erschweren. Diese Pflicht gilt generell als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden. In den sog. Radonvorsorgegebieten muss über den allgemeinen Radonschutz hinaus gemäß § 154 Strahlenschutzverordnung mindestens eine weitere Radonschutzmaßnahme integriert werden. Befreiungsmöglichkeiten sind in § 123 Abs. 3 StrlSchG geregelt. Für baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Radonvorsorgegebiet steht Frau Erdmann, Tel. 05321 76-643, zur Verfügung. Ergänzende Informationen finden Sie unter www.landkreis-goslar.de - Radon (landkreis-goslar.de).