

Datenschutzerklärung
Information
gemäß § 50 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)
Hinweise zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für mir ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grunde informiere ich Sie, wie ich mit Ihren durch Anzeigen, Entnahme aus öffentlichen Registern (z. B. Kraftfahrtbundesamt) oder im Rahmen der Nutzung der Online-Anhörung zum Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erhobenen Daten umgehe.
Sie erhalten immer entweder eine Zeugenanhörung oder eine Anhörung, weil nach § 55 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dem Betroffenen Gelegenheit zu gegeben ist, sich zum Vorwurf zu äußern. In beiden Fällen sind persönliche Daten nach § 111 OWiG vollständig und richtig einzutragen. Ob und welche Daten Sie darüber hinaus im Rahmen der Anhörung, also in Bezug auf den Vorwurf preisgeben, liegt in Ihrer alleinigen Entscheidung. Die Nutzung des Internets für die (Online-) Anhörung ist Ihnen ausdrücklich als eine von mehreren Optionen freigestellt. Die Online-Anhörung kann also alternativ zur schriftlichen Äußerung auf freiwilliger Basis genutzt werden.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen im Rahmen der Online-Anhörung angegebenen personenbezogenen Daten werden erst dann gespeichert, wenn Sie:
- sich innerhalb des Online-Verfahrens zunächst durch Eingabe der Ihnen schriftlich übersandten Zugangsdaten anmelden und
- durch das aktive Setzen eines Hakens erklären: „Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert und elektronisch verarbeitet werden“ und
- am Ende des Eingabebogens das Feld „Anhörung jetzt absenden“ anklicken.
Ich verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Berücksichtigung der nachfolgend näher erläuterten gesetzlichen Bestimmungen.
Cookies und Analysedienste
Ich setze auf meiner Seite Session-Cookies ein. Cookies sind kleine Datenmengen, die vom Betreiber einer Webseite auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Für die Durchführung einiger Funktionen unserer Webpräsenz werden Daten in Cookies gespeichert (z. B. in der Navigation). Temporäre Cookies werden beim Schließen des Browsers automatisch gelöscht. Sie enthalten lediglich eine Identifikations-Nummer (Session ID), die es dem Server erlaubt, die aufeinanderfolgenden Anfragen des Browsers demselben Benutzer zuzuordnen. Temporäre Cookies werden von vielen Servern verwendet, sie stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Die Daten werden nicht dauerhaft gespeichert. Die Verwendung der zeitlich begrenzten Cookies bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie beim Ausfüllen verschiedener Formulare in meinem Webangebot nicht immer wieder Ihre persönlichen Daten eingeben müssen. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder Ihren Browser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden. Sollten Sie Cookies deaktiviert haben, dient zur Identifikation einer Person während eines zusammenhängenden Zugriffs auf unsere Website eine sogenannte Session-ID. Es werden keine Daten auf Ihrem Computer gespeichert. Die Session-ID wird nach Beendigung Ihres Zugriffs wieder gelöscht.
Analysedienste werden nicht verwendet.
Sicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch wurden umfangreiche dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen.
Diese Sicherheitsverfahren und -maßnahmen werden durch meine Fachleute regelmäßig überprüft und gegebenenfalls dem technologischen Fortschritt angepasst.
Nachfolgend gebe ich Ihnen weitere Hinweise auf die gesetzlichen Bestimmungen:
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten ist in § 49c des (OWiG) geregelt und damit gemäß § 23 Abs. 3 iVm. Abs. 2 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) dem NDSG in den dort genannten Regeln vorrangig. Den Verwaltungsbehörden ist es danach erlaubt, personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen zu dürfen, soweit dies für Zwecke des Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderlich ist.
4. Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Daten dürfen für die dort genannten Zwecke an andere Behörden weitergegeben werden.
Die Weitergabe erfolgt in der Regel (keine abschließende Aufzählung):
- an Zeugen bei deren Befragungen, die zuständige Staatsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht, soweit es der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Betroffenen dient nach § 69 Abs. 3 OWIG
- an das zuständige Amtsgericht soweit dieses über einen Rechtsbehelf zu entscheiden hat nach § 62 OWiG
- an das zuständige Amtsgericht, soweit es für die Durchführung des Erzwingungshaftverfahren erforderlich ist nach § 96 OWiG
- an alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden sowie den Behörden des Polizeidienstes, soweit es für Zwecke eines Strafverfahrens, Gnadenverfahrens oder der internationalen Rechts- und Amtshilfe in Straf- und Bußgeldsachen erforderlich ist (§ 487 StPO)
- an Gerichte in höheren Rechtsinstanzen, Aufsichtsbehörden (Datenschutzbeauftragte, Landesministerien), Krankenkassen oder Versicherungen soweit es für die Verfahren und vorbehaltlich anderer Regelungen (s. § 49c Abs. 1 OWiG) erforderlich ist.
5. Dauer der Speicherung
Die gesetzliche vorgeschriebene Höchstlöschfrist der Daten beträgt gem. § 49c Abs. 5 OWiG, je nach Fallkonstellation 2 -5 Jahre. Verwarnungen werden von mir idR. bereits nach 6 Monaten nach der zuletzt erfolgten Verfahrenshandlung gelöscht.
6. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat folgende Rechte:
- Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (§ 51 NDSG), das aber für die Gewährleistung, dass behördliche oder gerichtliche Untersuchungen, Ermittlungen oder Verfahren nicht behindert werden, dass die Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung nicht beeinträchtigt werden, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, der nationalen Sicherheit und Schutz der Rechte und Freiheiten anderer eingeschränkt ist,
- Recht auf Datenberichtigung oder Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (§ 52 NDSG).
Vorstehende Rechte ersetzen keinesfalls Ihre außerhalb des Datenschutzrechts bestehenden Rechte und Pflichten, wie z. B. Einspruch, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wiederaufnahme des Verfahrens usw. Eine Versäumnis in der Wahrnehmung dieser Rechte wird durch den Anspruch und Wahrnehmung auf Datenschutzrechte nicht aufgehoben.
7. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
(Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Telefon: +49 511 120-4500, E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.