

Rechtliche Betreuung
Rechtliche Betreuung ist die gerichtliche Vollmacht zur Regelung rechtlicher Angelegenheiten. Für erwachsene Menschen, die nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich ihre Angelegenheiten im rechtlichen Sinne zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Die Betreuuerin/der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und den Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Betreuerin oder Betreuer werden häufig Angehörige des Betreuten. Ausnahmsweise kann auch eine außenstehende Person die Betreuung führen.
Die Betreuungsstelle informiert auch über die Vorsorgevollmacht. Im Einzelfall kann eine zusätzliche notarielle Beratung sinnvoll sein.
In guten Zeiten sollten Sie vorsorgen für die Zeiten, in denen Sie auf rechtliche Hilfe angewiesen sind. Sie bestimmen selbst, wer die rechtlichen Angelegenheiten regelt, wenn Sie aufgrund schwerer Krankheit oder altersbedingt nicht handeln bzw. entscheiden können. Angehörige, Ehegatten und Kinder treten nicht automatisch an Ihre Stelle. Wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist in der Regel eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht notwendig.
Aufgrund der gesetzlichen Änderungen im Betreuungsrecht zum 01.01.2023 weichen die aktuellen rechtlichen Fundstellen von den hier angegebenen ab. Inhaltlich bleiben die Informationen im Wesentlichen identisch, so dass Sie sich weiterhin daran orientieren können. Wir versuchen diese Seite zeitnah zu aktualisieren. |
Bei Fragen der rechtlichen Betreuung für volljährige Personen sowie bei Fragen zur Vorsorgevollmacht steht Ihnen das Team Ihrer Betreuungsstelle gerne zur Verfügung!
- Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 30.06.05 zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz
- Das neue Gesetz zur Patientenverfügung - ab 01.09.09: Mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen, Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 29.08.2009
Die Broschüre zur Patientenverfügung vom Bundesministerium der Justiz finden Sie im Internet unter www.bmj.bund.de. Sie können sie sich auch auf dem Postweg (Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock) oder über das entsprechende Servicetelefon (01888-8080800) bestellen. - Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835, 1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer(innen) und Berufsbetreuer(innen) (Niedersächsisches Finanzministerium)
- Das Formular und die Broschüre zur Vorsorgevollmacht vom Nds. Justizministerium finden Sie auf dessen Internetseite in der Rubrik Publikationen.