Sie können sich den Textinhalt mit der Zugriffstaste Ihres Browsers und der Ziffer 1 vorlesen lassen. Bei Verwendung des Internet Explorers drücken Sie anschließend bitte die Enter-Taste.? Näheres zu Zugriffstasten finden Sie unter ?Informationen zum Vorlesesystem?.

Hilfsnavigation

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden | Bürgerservice | Wirtschaft & Tourismus | Bildung & Kultur | Grußwort

Volltextsuche

Informationen zum Vorlesesystem

Ausländerangelegenheiten

Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

In Verbindung mit einer sehr angespannten personellen Situation ist es leider noch nicht wieder möglich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedes Telefonat annehmen können, da ansonsten andere Aufgaben, wie z. B. die Bestellung von Aufenthaltstiteln, nicht mehr wahrgenommen werden könnten.

Es wird daher dringend gebeten, die Ausländerbehörde nicht telefonisch sondern per E-Mail zu kontaktieren! auslaenderbehoerde@landkreis-goslar.de


Schnellzugriff

Erteilung, Verlängerung und Änderung von

  • Aufenthaltstiteln
  • Aufenthaltsgestattungen
  • Duldungen
  • Beschäftigungserlaubnissen

Ausstellung von Verpflichtungserklärungen

Was eine Verpflichtungserklärung ist und welche Unterlagen Sie zur Beantragung benötigen, finden Sie im Allgemeinen Informationsblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung.

Visaanträge/Visumverfahren

Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen zu Visaanträgen aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens derzeit nicht beantwortet werden können.

Unionsbürger/Freizügigkeitsgesetz

Bitte übersenden Sie uns zum Nachweis Ihrer Freizügigkeitsberechtigung folgende Unterlagen per E-Mail:

  • Eine Kopie Ihrer Ausweisdokumente (zum Beispiel ID-Card, Reisepass,...)
  • Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts im Bundesgebiet (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eheurkunde,...).

Beschleunigtes Fachkräfteinwanderungsverfahren

Informationen für den Arbeitgeber finden Sie hier:

Downloads - Formulare/Hinweise