

Gleichstellungsstelle
Frauen und Männer sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung der Nachteile hin.
Grundgesetz Art. 3 Abs. 2
Für Fragen oder Beratungswünsche stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit mir.