

Rechtsgrundlagen
Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken. Seit 1994 verpflichtet das deutsche Verfassungsrecht in Artikel 20 a des Grundgesetzes den Staat dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Der Landkreis Goslar ist im Rahmen seiner sachlichen und örtlichen Zuständigkeit mit unterschiedlichen Bereichen des Umweltrechts betraut.