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Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis Goslar

image002ausbifoeHaben Sie Fragen zur wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts und der schulischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern?
 
Wir beraten Sie gern!
 
Ihr Fachdienst Allgemeine soziale Hilfen und Migrationsdienste
 
 
 

Ausbildungsförderung - Leistungsbeschreibung

Schülerinnen und Schüler haben unter Umständen einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen und die angestrebte schulische Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist.
 
Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von

  • Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
     
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
     
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
     

Ausbildungsförderung wird Schülerinnen und Schülern auch geleistet für den Besuch von

  • weiterführenden allgemein bildenden Schulen (z. B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10,
     
  • Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) ab Klasse 10,
     
  • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
     

wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind. Schülerinnen und Schüler sind notwendig auswärtig untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist
     
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren
     
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
     

Der BAföG-Rechner (überschlägige Berechnung) gibt Ihnen einen Anhaltspunkt zur Höhe der Ausbildungsförderung.
 
Wichtig!
 
Ausbildungsförderung wird nur auf Antrag gewährt.

Über diesen Link "Online-Antrag" können Sie den BAföG-Antrag online einreichen. Erforderlich ist ein Konto bei DE-Mail. Der Antrag ist zu richten an: ausbildungsfoerderung@landkreis-goslar.de-mail.de.
 
Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise der Eltern
     

Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise, insbesondere zum Einkommen und Vermögen und zur Miete erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
 
Welche Gebühren fallen an?
 
Keine
 
Was sollte ich noch wissen?
 
Die Leistungen sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu beantragen.
 
An wen muss ich mich wenden?
 
An das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
 
Bemerkungen
 
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
 
Rechtsgrundlage
 
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)