

Brandschutz
Leben und Gesundheit sind die wichtigsten Rechtsgüter, die von der öffentlichen Verwaltung zu schützen sind. Zusätzlich gilt es Vermögens- und Kulturwerte zu bewahren, indem Schäden möglichst vermieden, zumindest aber in den Folgen abgemindert werden. Die Brandschutzprüfer in der Kreisverwaltung unterstützen dabei die Verantwortlichen im privaten und öffentlichen Bereich, präventiv wirksame und kostenbewusste Entscheidungen zu treffen.
Aufgabe des vorbeugenden Brandschutzes
Während sich im Landkreis Goslar die Freiwilligen Feuerwehren um Menschenrettung und Brandbekämpfung bemühen, ist es Aufgabe der hauptberuflichen Brandschutzprüfer des Landkreises, präventiv zu wirken, Gefahren vorzubeugen und das Entstehen von Bränden zu vermeiden. Insbesondere sollen dabei durch bauliche Vorkehrungen die Rettungswege für die Nutzer sichergestellt und die Bekämpfung des Brandherdes durch die Feuerwehr ermöglicht werden.
Neben der Beratung von Bauherren und Verantwortlichen bei der Planung von Neu- oder Umbauten hinsichtlich der Berücksichtigung gesetzlicher Brandschutzbestimmungen werden Nutzern weitere und freiwillige Brandverhütungsmaßnahmen zur Anwendung empfohlen.
Nach obenFeuer im privaten Wohnungsbereich
Die Brandursachen sind vielfältig, beginnend von Defekten an elektrischen Geräten, wie z.B. Küchengeräten oder dem Wäschetrockner. Selbst Waschmaschinen geraten in Brand. Die vergessene eingeschaltete Herdplatte, das Bügeleisen, die vergessene Zigarette und, gerade in der Adventszeit, Kerzen bergen ein oftmals unterschätztes Risiko. Leider entstehen auch immer wieder Brände durch zündelnde Kinder oder vorsätzliche Brandstiftung in Kellern, Treppenhäusern oder an Gebäuden.
Neben materiellen Schäden, die in der Regel zu ersetzen sind, bedeutet jeder Brand eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben, insbesondere in der Nachtzeit.
Da gerade nachts die meisten Brandtoten erstickt sind, ohne vorab aufzuwachen, ist es wichtig, eine präventive Schutzmaßnahme zu ergreifen, die ohne großen Aufwand und Wartungsbedarf in Privathaushalten installiert werden kann.
Deshalb ist eine wichtige Empfehlung für den Brandschutz im privaten aber auch im gewerblichen Bereich, der Einbau batteriebetriebener Rauchwarnmelder.
Dies gilt sowohl für die brandschutztechnisch problematische Altstadtbebauung, bei denen bauliche Veränderungen im Bestand beispielsweise bei den Rettungswegen nur unter hohem finanziellen und technischen Aufwand möglich sind, aber auch für die Mietwohnung im modernen Massivbau.
Auch der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Beherbergungsbetrieben erhöht nachhaltig das Gefühl der Sicherheit bei den Gästen.
Rauchwarnmelder
Das Funktionsprinzip der optischen Rauchmelder beruht auf der regelmäßigen Sendung von Lichtstrahlen durch eine Messkammer im Melder. Im Normalfall treffen diese nicht auf die im Rauchmelder enthaltene Fotolinse.
Dringen jedoch Brandgase und Rauchpartikel in die Kammer im Melder ein, streuen sich die Lichtstrahlen und erreichen die Fotolinse. Dadurch wird der Alarmton ausgelöst. Wenn neben der akustischen Meldung noch ein optisches Signal erfolgen soll, beispielsweise bei Hörgeschädigten, ist ein spezieller Rauchmelder erforderlich, welcher zusätzlich mit einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt werden kann, kombiniert werden kann.
Beim Kauf im Fachhandel sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Prüfzeichen des Verbandes der Sachversicherer (VdS)
- Prüftaste am Gerät zur Funktionsüberprüfung
- Automatisches Signal bei notwendigem Batterieaustausch
Im Fachhandel kosten die Brandmelder circa 10 - 50 EURO, so dass schon mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand Vorbeugung möglich wird.
Die Geräte können, je nach Hersteller, auch per Draht oder Funk vernetzt werden, um alle Bereiche gleichzeitig zu überwachen. Ausreichend im privaten Bereich ist in der Regel die akustische Meldung.
Eine weitere vorbeugende Maßnahme ist - insbesondere bei Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Objekten - das Freihalten der Hausflure und Treppenhäusern von brennbaren Materialien (z.B. Altpapier, Recyclingmüll, Kinderwagen, Polstermöbel).
Neue Gesetzliche Regelung
Ab 1. Januar 2016 müssen alle Wohnungen in Niedersachsen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Nach § 44 Absatz 5 der Niedersächsischen Bauordnung müssen danach in einer Wohnung Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zwingend mit betriebsbereiten Rauchmeldern ausgerüstet werden. Die Verpflichtung richtet sich an die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude.
Die Übergangsfrist für bestehende Wohnungen ist auf den 31.12.2015 festgesetzt. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sind die Mieterinnen und Mieter verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Rauchwarnmelder sind in Fachmärkten oder in Baumärkten erhältlich.
Zur Erfüllung der Vorschrift genügen batteriebetriebene Rauchwarnmelder, deren Leistungsmerkmale der DIN EN 14604 entsprechen. Für die Anbringung, die Funktionskontrolle und die Wartung von Rauchwarnmeldern ist die DIN 14676 maßgeblich, soweit die zu dem Gerät mitgelieferte Bedienungsanleitung dazu nichts aussagt.
Weitere Informationen und eine Beraterbroschüre finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Verhalten im Brandfall
Im Brandfall
- Bewahren Sie Ruhe
- Verlassen Sie mit allen Bewohnern sofort die Wohnung
- Ist der Fluchtweg bereits leicht verraucht, bewegen Sie sich möglichst in Bodennähe
- Ist der Fluchtweg komplett verraucht, suchen Sie einen nicht betroffenen Raum auf, schliessen Sie die Tür und dichten diese gegebenenfalls mit Tüchern oder Kleidungsstücken ab, machen Sie sich am Fenster für die Feuerwehr bemerkbar
- Um eine Brandausbreitung zu verhindern, halten Sie bitte Fenster und Türen brennender Räume geschlossen
- Alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über NOTRUF 112 und nennen Sie Namen, Anschrift und Brandort. Teilen Sie mit, ob Menschen in Gefahr sind und warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle
- Warnen Sie andere Hausbewohner vor der Gefahr
- Weisen Sie die anrückende Feuerwehr ein
Nach oben
Präventive Maßnahmen
- Verbesserung des Brandschutzes bei Umbauten oder Renovierungen in Altbauten durch gezielte Verwendung nicht brennbarer Baustoffe und durch den Einbau z.B. hochwertiger Wohnungseingangstüren mit Brandschutzqualifikation, gerade in Mehrfamilienhäusern.
- Ausstattung der Treppenhäuser mit nicht brennbaren Wand- und Deckenverkleidungen auch bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen. Bei mehr als zwei Wohneinheiten besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung.
- Vermeidung von Sperrmüllansammlungen an Gebäudeaußenwänden, da diese gern Objekt von Brandstiftungen sind.
- Bei dem Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken berücksichtigen Sie bitte unter anderem, dass Fenster eingebaut werden, die den Anforderungen an Rettungsfenster entsprechen. Ihre Feuerwehr kann Sie im Brandfall bei blockiertem Treppenbereich über Leitern nur retten, wenn Ihre Fenster direkt anleiterbar sind und Mindestgrößen aufweisen (laut NBauO mindestens 0,90 m x 1,20 m). Dachflächenfenster sind grundsätzlich nur zulässig, wenn Sie komplett zu öffnen, direkt anleiterbar oder mit Ausstiegspodest versehen sind.
- Schwingflügelfenster eignen sich grundsätzlich nicht als Rettungsweg!