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Kinder- und Jugendschutz

 
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst Regelungen und Maßnahmen, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf eine gesunde psychische, geistige und körperliche Entwicklung sowie auf den Schutz vor seelischer und körperlicher Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
 
In den unterschiedlichsten Lebensbereichen der Kinder und Jugendlichen sind Gefährdungen vorhanden. Dazu zählen beispielsweise die Bedrohung oder Betroffenheit von Gewalt, der Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum sowie anderer Suchtmittel, Essstörungen und Jugendkulturen. Durch die technische Entwicklung drohen Kindern und Jugendlichen auch Gefährdungen aus dem Bereich der Neuen Medien wie das Internet, Smartphone und Computerspiele.

Ziele des Kinder- und Jugendschutzes

Der Kinder- und Jugendschutz

  • will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und eine positive Kultur des Aufwachsens schaffen, in der potentielle Gefährdungen wenig Möglichkeiten zur Entfaltung haben,
  • will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und
  • will die allgemeine Lebenskompetenz, Kritik-, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen fördern und unterstützen,
  • will Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Fachkräfte und Multiplikatoren dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor potentiellen Gefahren zu schützen,
  • achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes

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Adressaten des Kinder- und Jugendschutzes

  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Fachkräfte und Multiplikatoren aus den Bereichen Jugendhilfe und Schulen
  • Vereine und Verbände
  • Gewerbetreibende und Veranstalter
  • Öffentlichkeit
     

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Themen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

  • Gewaltprävention
  • Medienkompetenz
  • Suchtprävention
  • Politischer Extremismus
  • Sexualaufklärung und Aidsprävention
  • Neureligiöse Bewegungen
     

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Angebote und Maßnahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

  • Informations- und Bildungsveranstaltungen
  • Seminare und Präventionsprojekte

 
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Gewaltprävention

  • Sensibilisierung hinsichtlich Gewalt
  • Kooperation, Teamarbeit und Fairness
  • Mobbing


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Medienkompetenz

Die Neuen Medien wie Internet und Smartphone werden in unserer Gesellschaft zur Kommunikation und Informationsbeschaffung eingesetzt. Das Internet und das Smartphone faszinieren auf Grund ihrer Komplexität und technischen Fähigkeiten. Gleichzeitig birgt die Nutzung Gefahren, die in den Präventionsseminaren erläutert werden. Die Präventionsseminare vermitteln u. a. die Fähigkeit selbstbestimmt und sozial verantwortlich mit den Medien umzugehen. 

  • Faszination und Gefahren im Internet, beim Smartphone und bei Computerspielen
  • Soziale Netzwerke 
  • Selbstinszenierung 
  • Cybermobbing
  • Cybergrooming
  • Persönliche Daten
  • Falschmeldungen
  • Straftatbestände

 
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Suchtprävention

  • Alkohol
  • Tabak und Shisha
  • Cannabis und andere Substanzen
  • Regelungen und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes für Gewerbetreibende und Verkaufspersonal

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Gesetzlicher Jugendschutz

Der Gesetzliche Jugendschutz fasst alle Maßnahmen zusammen, die auf der Rechtsgrundlage des Jugendschutzgesetzes dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor Alkohol, Tabakmissbrauch und vor Medien mit jugendgefährdendem Inhalt geschützt werden. Dazu führt der Jugendschutz regelmäßig Jugendschutzkontrollen bei Gewerbetreibenden und Veranstaltungen durch.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Download:



Rechtsgrundlage

Weiterführende Links