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Kreisausschuss

Der Kreisausschuss setzt sich aus dem Landrat und zehn Mitgliedern des Kreistages zusammen. Dem Kreisausschuss obliegen insbesondere foglende Aufgaben: 

  • Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages
  • Koordinierung der Empfehlungen der Fachauschüsse des Kreistages
  • Erledigung der Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag oder Landrat obliegen (sogenannte "Lückenfunktion")