
Aktuelles
Umweltrelevante Themen stoßen in der Öffentlichkeit häufig auf breites Interesse. Um Ihnen den Zugriff darauf so einfach wie möglich zu machen, wurden Informationen zu den einzelnen Umweltrechtsbereichen unter der Rubrik "Umwelt" zusammengefasst.
Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu ausgewählten Themen mit aktuellem Bezug auf dieser Seite.
Naturschutz: Managementplanung
- Informationen zu Natura 2000 und zur Managementplanung erhalten Sie hier !
Gewässerschutz: Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Nette im Stadtteil Rhüden der Stadt Seesen
Der Ausbauverband Nette, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem, hat für das o. g. Vorhaben gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG ) in Verbindung mit §§ 108 und 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG ) in Verbindung mit den §§ 16 – 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG ) in den jeweiligen z. Zt. gültigen Fassungen bei mir die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufweitung der Nette auf ein Abflussvolumen von 23 m³/s in der Ortslage Rhüden der Stadt Seesen im Landkreis in der Gemarkung Klein Rhüden und Groß Rhüden beantragt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Verbesserung der Abflussverhältnissen bei Hochwasserereignissen in der Ortslage Rhüden.
Für das Vorhaben hat der Vorhabenträger die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG beantragt. Das Entfallen der vorherigen allgemeinen Vorprüfung wurde als zweckmäßig erachtet, sodass für dieses Vorhaben nach § 7 Abs. 3 UVPG die UVP-Pflicht besteht.
Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss.
Antragsunterlagen "Aufweitung der Nette auf ein Abflussvolumen von 23 m³/s in der Ortslage von Rhüden der Stadt Seesen":
Anlage 1.1 Erläuterungsbericht zum Antrag auf Planfeststellung nach § 68 WHG
Anlage 1.2 Hydraulische Berechnung für die Aufweitung der Nette
Anlage 1.3 Eigentümernachweise
Anlage 1.4 Auszug aus dem Geotechnischen Entwurfsbericht vom 28.06.2018
Anlage 1.5 Umweltstudie mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan
Anlage 1.6 Fischereiökologischer Fachbeitrag der Nette
Anlage 2.1.1 Übersichtsplan I Maßstab 1:25000
Anlage 2.1.2 Übersichtsplan II Maßstab 1:5000
Anlage 2.2.1/ 2.2.2 Detailquerschnitte
Anlagen 2.3.1 bis 2.3.9 Lagepläne 1 bis 9
Anlage 2.4.1 bis 2.4.4 Längsschnitte
Anlagen 2.5.1 bis 2.5.9 Querprofile 1 bis 9
Anlagen 2.6.1 bis 2.6.7 Detail Brücke
Anlage 2.7 Detaillageplan mit Ausgestaltung Gewässerbett Maßstab 1:200
Bekanntmachung über die Auslegung Planfeststellungsantrag für den Netteausbau
Bekanntmachung des Erörterungstermins für den Netteausbau
Zulassungsbescheid für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn des Ausbaus der Nette
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Herr Ortwin VolprichKontaktformular
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Bodenschutz
Gewässerschutz: Änderung der Wasserschutzgebiete Bad Harzburg und Granetalsperre
Die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH und die Harzwasserwerke GmbH haben Änderungen der zu ihren Gunsten festgesetzten Wasserschutzgebiete „Bad Harzburg“ und „Granetalsperre“ beantragt.
Die Wasserschutzgebiete sind durch Verordnungen festgesetzt, die auf § 51 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) beruhen. Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Wasserbehörde. Sie finden die Verordnungen hier (Verlinkung auf die Seite Gewässerschutz - Rechtsgrundlagen).
Zur Änderung der Verordnung wird ein Anhörverfahren durchgeführt, dessen Ablauf in § 91 des Nieders. Wassergesetzes (NWG) geregelt ist und das demnach grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt. So werden u.a. Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, am Verfahren beteiligt und die Unterlagen in den Gemeinden zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Beschlussfassung über die Änderungen der Verordnung obliegt schließlich dem Kreistag.
Die Verfahrensunterlagen der Antragstellung sowie darauf beruhende Entwürfe von Änderungsverordnungen (Stand Dezember 2020):
Zum Wasserschutzgebiet Bad Harzburg:
Antrag Wasserschutzgebiet Bad Harzburg
Verordnungsentwurf Stand Dezember 2020
Zum Wasserschutzgebiet Granetalsperre:
Antrag Wasserschutzgebiet Granetalsperre
Verordnungsentwurf Granetalsperre Stand Dezember 2020
Verordnungsentwurf Radauüberleitung Stand Dezember 2020
Das Verwaltungsverfahren hat die untere Wasserbehörde eingeleitet.
Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung:
Öffentliche Bekanntmachung Auslegung
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Naturschutz: Erfassung der Brutvögel im Bereich des Wiedelaher Sees
Der Landkreis Goslar hat in 2019 ein Gutachten zur Erfassung der Brutvögel am Wiedelaher See in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis jetzt vorliegt. Zweck des Auftrags war die Erfassung der einzelnen Arten und deren Häufigkeit, die Möglichkeiten der Entwicklung des Wiedelaher Sees und die Auswirkung des dort stattfindenden Badebetriebs auf die Vogelpopulation.
Brutvogelerfassung Wiedelaher See 2019
Herr Rainer SchlichtKontaktformular
Naturschutz: Verfahren zur Änderung von Schutzgebietsverordnungen
Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die 1. Änderungsverordnung über das Naturschutzgebiet „Bergwiesen bei St. Andreasberg“, Stadt Braunlage und Gemeindefreies Gebiet Harz, Landkreis Goslar vom 08.11.2018 und die 1. Änderungsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß“, Stadt Braunlage und Gemeindefreies Gebiet Harz, Landkreis Goslar vom 08.11.2018 zu erlassen.
Zur weiteren Information im Verordnungsverfahren werden die folgenden ergänzenden Unterlagen zur Einsicht bereit gestellt:
Naturschutzgebiet Bergwiesen bei Sankt Andreasberg:
- Naturschutzgebiet Bergwiesen St. Andreasberg -Vergleichsfassung
- Naturschutzgebiet Bergwiesen bei St. Andreasberg -Begründung zur 1.Änderungsverordnung
Landschaftsschutzgebiet Bergwiesen und Wolfbachtal bei Hohegeiß:
- Landschaftsschutzgebiet Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß - Vergleichsfassung
- Landschaftsschutzgebiet Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß - Begründung zur 1. Änderungsverordnung
- Kartenwerk zur 1.Änderungsverordnung Landschaftsschutzgebiet Bergwiesen und Wolfsbachtal bei Hohegeiß
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Frau Petra Köhler-SchöpeKontaktformular
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Öko-Modellregion Landkreis Goslar (ÖMR)
Mit der Öko-Modellregion Landkreis Goslar (ÖMR) wollen wir als Landkreis das Bewusstsein für ökologisch erzeugte Produkte schärfen. Wir wollen Strukturen und Angebote schaffen, um erzeugende und verarbeitende Betriebe mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern zusammenzubringen. Wir wollen weitere Betriebe ermutigen, auf “Bio” um- oder einzusteigen. Wir wollen einen regen Austausch mit allen Beteiligten, um die ökologische Landwirtschaft zu einem gemeinsamen Projekt von Wirtschaft, Politik, Verwaltung und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) fördert dieses Projekt bis Ende 2022.
Hier kommen Sie auf die spezielle Homepage:https://oko-modellregion-landkreis-goslar.jimdosite.com
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