
Heimaufsicht
Die Heimaufsichtsbehörde überwacht Einrichtungen, die ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige versorgen. Ziel der Überwachung ist vorrangig der Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Zuständig für die Überwachung der Alten- und Pflegeheime ist der Landkreis Goslar.
Die Einrichtungen der Behindertenhilfe werden dagegen durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie überwacht.
Seit 2009 ist das Vertragsrecht im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Beratung in diesen Angelegenheiten obliegt nunmehr den Verbraucherschutzzentralen. Dass Beratungsbedarf besteht und die niedersächsischen Verbraucherschutzzentralen noch nicht darauf eingerichtet sind, wurde in einer Projektarbeit aufgegriffen:
Verbraucherschutz im Pflegeheim (Dateigröße: 4 MB)
Hätte ich das vorher gewusst!
Wohin kann ich mich wenden?
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat aufgrund dieser Situation eine Beratungshotline eingerichtet.