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Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Am 24.10.2017 ist in Niedersachsen die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Umsetzung des Gesetzes bekannt gemacht worden.

Das neue Prostituiertenschutzgesetz soll einen besseren Schutz für weibliche, männliche und trans* Prostituierte bieten. Es geht um den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Gewalt, das Wahrnehmen der eigenen Rechte und um sexuelle Selbstbestimmung.

Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung sowie bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch vor. Bitte informieren Sie sich weiter unter Informationen für weibliche, männliche und trans* Prostituierte bzw. unter Beratung im Gesundheitsamt. Die Terminvergabe für die gesundheitliche Beratung sowie die persönliche Anmeldung ist ab sofort möglich.

Darüber hinaus wird eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Antragsformulare für das Prostitutionsgewerbe sowie Hinweise finden Sie unter der Rubrik Informationen für Betreiberin/Betreiber. Anträge für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes werden ab sofort entgegengenommen.

Auch für die Kundinnen und Kunden von Prostituierten ergeben sich durch das Prostituiertenschutzgesetz folgenreiche Änderungen. Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik Informationen für Kundinnen/Kunden.