

Das neue Prostituiertenschutzgesetz soll einen besseren Schutz für weibliche, männliche und trans* Prostituierte bieten. Es geht um den Gesundheitsschutz, den Schutz vor Gewalt, das Wahrnehmen der eigenen Rechte und um sexuelle Selbstbestimmung.
Mit dem Gesetz wird eine behördliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten eingeführt. Das Anmeldeverfahren sieht verpflichtend die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung sowie bei der Anmeldung ein Informations- und Beratungsgespräch vor. Bitte informieren Sie sich weiter unter Informationen für weibliche, männliche und trans* Prostituierte bzw. unter Beratung im Gesundheitsamt. Die Terminvergabe für die gesundheitliche Beratung sowie die persönliche Anmeldung ist ab sofort möglich.
Darüber hinaus wird eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eingeführt. Antragsformulare für das Prostitutionsgewerbe sowie Hinweise finden Sie unter der Rubrik Informationen für Betreiberin/Betreiber. Anträge für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes werden ab sofort entgegengenommen.
Auch für die Kundinnen und Kunden von Prostituierten ergeben sich durch das Prostituiertenschutzgesetz folgenreiche Änderungen. Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik Informationen für Kundinnen/Kunden.- Informationen für weibliche, männliche und trans* Prostituierte- Anmelde- und Aliasbescheinigung
- Informationen für Betreiberinnen/Betreiber- Prostitutionsgewerbe - Erlaubnis nach § 12
- Informationen für Kundinnen/Kunden
- Beratung im Gesundheitsamt
- Prostituierte: Hilfen und Unterstützung
- Formulare und Downloads für Prostituierte
- Formulare und Downloads für Betreiberinnen/Betreiber
- Gesetzestexte
- Externe Links