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Immissionsschutz

 
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Was ist eigentlich Immissionsschutz?
Immissionsschutz ist ein Thema, das - entgegen verbreiteter Ansichten - nicht erst bei industriellen Großanlagen einsetzt, sondern als Voraussetzung für ein gesundes und ausgewogenes Nebeneinander. Gerade in immer dichter besiedelten Gebieten ist der Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor schädlichen Einwirkungen von besonderer Bedeutung, zumal es eine Fülle umweltrelevanter Anlagen gibt.

Zweck des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist es also, Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Welche Pflichten haben die Anlagenbetreiber?

Ein wesentliches Instrument des Immissionsschutzes ist die gesetzliche Verpflichtung (§§ 5 und 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz) für die Betreiber von Anlagen, ihre Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen, Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen entstehen können.

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Welche Aufgaben hat die Behörde?

Die Behörde überwacht immissionsschutzrechtliche Anforderungen und Vorschriften. Die damit verbundenen Aufgaben sind sehr vielschichtig. Sie umfassen neben der Durchführung von Genehmigungsverfahren für bestimmte Anlagenarten auch konkrete Überwachungsschritte wie Kontrollmessungen oder ähnliches bis hin zur Anordnung von erforderlichen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Anlagenbetreibern.

Einen breiten Raum in der Überwachung nehmen die Anlagen ein, die zwar keiner Genehmigung nach dem Bundes - Immissionsschutzgesetz bedürfen, gleichwohl aber immissionsschutzrechtlich relevant sind. Auch für diese Anlagen gelten die aufgezeigten Pflichten der Betreiber und - sogar in gesteigertem Maße - die Überwachungsschritte der Behörde. Ein Thema, das die Behörde häufig beschäftigt, ist zum Beispiel das "richtige Heizen mit Holz". Das Bundes-Immissionsschutzgesetz unterscheidet also genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

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