

Abwehrender Brandschutz
Den Landkreisen obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung, insbesondere
- die Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
- die Überprüfung der Feuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, die Beratung der Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie die Förderung der Ausrüstungen der Feuerwehren,
- die Einrichtung und Unterhaltung der zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung erforderlichen Anlagen,
- Die Einrichtung und Unterhaltung der Feuerwehrtechnischen Zentralen zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen,
- die Einrichtung und Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle,
- das Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen der Kreisfeuerwehr und die Durchführung von Alarmübungen,
- der Einsatz der Kreisfeuerwehr.