
Kindesunterhalt
Beratung und Unterstützung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten und unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Sie prüfen das Einkommen des bzw. der Unterhaltspflichtigen und errechnen die Höhe des zu fordernden Unterhaltsbetrages. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird danach aufgefordert, diesen Betrag in einer Urkunde verbindlich anzuerkennen. Sofern Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Unterhaltsanspruches bestehen, kann das Kind auch im Rahmen einer Beistandschaft bei Vollstreckungsmaßnahmen und im gerichtlichen Unterhaltsverfahren gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil vertreten werden.
Finanzielle Hilfen/ Unterhaltsvorschuss
Wer sein Kind alein erzieht und vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt für sein Kind bekommt, kann Unterhaltsvorschuss erhalten. Das trifft auch dann zu, wenn die Vaterschaft noch ungeklärt ist.
- Detailliertere Informationen finden Sie hier!
- Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- Merkblatt
- Ergänzungsblatt (für Kinder ab 12 bis 17 Jahre zusätzlich)