
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ)
Probleme klären – Zusammenhänge erkennen – Lösungsmöglichkeiten finden
Erziehungsberatung ist eine Hilfe zur Erziehung. Sie hat zum Ziel, Personensorgeberechtigten dabei zu helfen, eine dem Wohl von Kindern und Jugendlichen entsprechende Erziehung zu gewährleisten. Sie soll deshalb Kinder, Jugendliche und Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützen
- bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren,
- bei der Lösung von Erziehungsfragen
- sowie bei Trennung und Scheidung.
Alle Gespräche werden von uns vertraulich behandelt. Ratsuchende haben freien Zugang zur Erziehungsberatung ohne formelle Voraussetzungen. Die Beratung ist kostenfrei.
Wir sind da für:
Kinder, die sich in Nöten befinden.
Jugendliche und junge Erwachsene, die über persönliche Probleme und Belastungen
- in der Familie
- mit sich selbst und anderen
- in Schule / Ausbildung
sprechen möchten oder von sexuellem Missbrauch betroffen sind.
Eltern, die Informationen, Rat und Unterstützung suchen bei:
- Erziehungsfragen
- Sorgen um das Befinden und Verhalten ihrer Kinder / Jugendlichen
- Entwicklungsverzögerungen der Kinder
- anhaltenden Schulschwierigkeiten der Kinder / Jugendlichen
- familiären Konflikten
- Trennung / Scheidung
Familien,
- die zusammenfinden wollen
- die neue Wege gehen wollen
- die Veränderungen anstreben.
LehrerInnen, ErzieherInnen, ÄrzteInnen, MitarbeiterInnen sozialer Einrichtungen,
- die eine Zusammenarbeit anstreben.
Das Team
Wir arbeiten in der Beratungsstelle in einem Team bestehend aus weiblichen und männlichen Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialpädagogen.
Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Die beratenden und damit verbundenen therapeutischen Leistungen können an Einzelne, Paare, Familien oder Gruppen gerichtet sein. Die methodischen Ansätze beziehen Beratungsformen u. a. aus Verhaltens- und Gesprächstherapie, Familientherapie, Kinderpsychotherapie und systemischer Therapie ein sowie andere Behandlungsformen (z. B. heilpädagogische, übende Behandlung) und aufklärende Beratung (z. B. über entwicklungspsychologische Erkenntnisse). Mit den Ratsuchenden werden Termine für einen überschaubaren Zeitraum vereinbart. (§ 28 KJHG)
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