

Kreisplanung / Kreisentwicklung
Aufgabe der Kreisplanung / Kreisentwicklung ist es, die Entwicklung des Raumes zukunftsweisend mitzugestalten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Landkreises Goslar als Wirtschaftsraum, als Lebens- und Erholungsraum und als Tourismusregion.
Die Steuerungsgruppe Kreisentwicklung bringt innerhalb des Steuerungsbereichs daher die Belange des Landkreises Goslar in regionale sowie planerische Abstimmungsprozesse ein und arbeitet zusammen mit regionalen Verbänden und Institutionen wie dem Zweckverband Großraum Braunschweig und dem Regionalverband Harz an einer Weiterentwicklung des Raumes. Sie ist beteiligt an der Erstellung und Abstimmung raumbezogener Planungskonzepte und Planungsprojekte. Darüber hinaus berät sie kreisangehörige Städte, Bergstädte, Samtgemeinden und Gemeinden bei Fragestellungen zur städtebaulichen
Entwicklung und begleitet die hierzu erforderlichen Planungsverfahren.
In Verfahren zur Raumordnung sowie in straßen-, bahn- und bergbahnrechtlichen Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren koordiniert sie die Stellungnahmen des Landkreises als Träger öffentlicher Belange. Die jeweiligen rechtliche Bestimmungen zu den entsprechenden Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren sehen die Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange vor. Aufgabe der Kreisplanung / Kreisentwicklung ist es hier zu prüfen, welche Belange berührt sind sowie die einzelnen Stellungnahmen abzustimmen und zu koordinieren.
In Raumordnungsverfahren und in Verfahren verschiedener Fachplanungen nimmt die Steuerungsgruppe Kreisentwicklung eigene öffentliche Belange zur Kreisentwicklung wahr.