

Einzelbetriebliches Förderprogramm des Landkreises Goslar
Mit Ablauf des Jahres 2013 endete auch die von 2007 bis 2013 gelaufene EU-Förderperiode und die damit verbundenen Förderbestimmungen. Aktuell werden seitens der EU und des Landes Niedersachsen die für den Zeitraum 2014 bis 2020 geltenden Förderbestimmungen erarbeitet. Ob es für diesen Zeitraum erneut ein Einzelbetriebliches Förderprogramm seitens des Landkreises Goslar geben wird ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich. Aus diesem Grund ist eine Antragsstellung beim Landkreis Goslar derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen und Unterlagen
- Verwendungsnachweis [PDF-Dokument: 70 kB]
- Mittelanforderung [PDF-Dokument: 31 kB]