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Erklärung zur Barrierefreiheit - Landkreis Goslar

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten:

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 10.07.2020) gilt für die aktuelle Internetseite: www.landkreis-goslar.de

Der Landkreis Goslar ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet und geht in 2021 online. Für die relaunchte Website soll ein Test von der Überwachungsstelle Barrierefreiheit von Informationstechnik beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, durchgeführt werden.

Der Landkreis Goslar setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.


Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Der Landkreis Goslar ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Kreisverwaltung
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein
  • Wir erstellen einen neuen und optimierten Internetauftritt der 2021 relauncht wird

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung:

Einzelne pdf-Downloads, die vor Januar 2020 eingestellt wurden sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Später eingestellte pdf-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt. Aufgrund sehr großer Archiv-Bestände ist eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig. Mit unserem neuen Internetauftritt, der 2021 online geht, sollen alle pdf-Dokumente barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

Konformitätsstatus

Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website: WCAG 2.1 Level AA

Aktueller Status der Inhaltskonformität: Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit. Die Website ist noch nicht für mobile Anwendung optimiert.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • Internet Explorer Versionen bis 11.0
  • Firefox Version bis 78.0.2
  • Chrome Version bis 83.0.4103.116
  • Microsoft Edge Version bis 44.17763.831.0
  • Safari Version bis 13.1


Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Implementierte Text-to-Speech Lösung mit ReadSpeaker

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • CSS

Bewertungsmethoden

Der Landkreis Goslar hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern von dem Unternehmen oder der Organisation bewertet.
  • Externe Bewertung: Die Website wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

Feedback-Prozess

Wir bemühen uns unsere Internetseite fehler- und barrierefrei zu halten. Falls dies einmal nicht zutreffen sollte, können Sie gerne unser

Hinweis-Formular

nutzen. Wir überprüfen die von Ihnen gemeldete Seite und korrigieren den Fehler oder überprüfen, wie wir die Barriere für Sie beseitigen können. Sie können Ihr Anliegen auch auf folgende Arten mitteilen:

  • Telefon: 05321 76-0
  • E-Mail: info@landkreis-goslar.de
  • Postversand: Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar

 

Wir sind bestrebt, Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 10 Arbeitstagen zu geben.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen melden und einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zu lösen. Es geht dabei nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Das Ziel ist, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden:

 

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Landkreis Goslar
Maximilian Strache
Leitung Kommunikation
Telefon: 05321 76-250