

Bauleitplanung
- Bauleitpläne
- Öffentliche Belange
- Bauantrag/Baugenehmigung/Baulasten: siehe auch unter Bürgerservice / Bauen und Wohnen
- Links:
Städtebau, Bauleitplanung, Baukultur: - Zuständiges Ministerium in Niedersachsen
- Auf Bundesebene: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Bauleitpläne
Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende
Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und
einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan.
Der "vorbereitende Bauleitplan" (Flächennutzungsplan) stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar, die "verbindlichen Bauleitpläne" (Bebauungspläne) enthalten für Ausschnitte des Gemeindegebietes konkrete Vorgaben für die städtebauliche Ordnung.
Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Die aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelten Satzungen sind genehmigungsfrei. Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan durch die Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Bei Aufstellung der Bauleitpläne durch die Gemeinden sollen die Behörden und
Stellen, die Träger öffentliche Belange sind und von der Planung berührt werden
können, möglichst frühzeitig beteiligt werden. Hiermit soll sichergestellt werden,
dass öffentliche Belange, wie sie das Baugesetzbuch aufzählt, berücksichtigt
werden, beispielsweise:
- die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds,
- die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,
- die Belange der Wirtschaft,
- die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung.
Der Landkreis Goslar wird von den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange einbezogen und gibt zu unten aufgeführten öffentlichen Belangen seine Stellungnahme ab. Der überwiegende Teil der Belange, resultiert aus zugewiesenen staatlichen
Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die vom Landkreis als Unterer
Verwaltungsbehörde zu erfüllen sind.
Aufgabe des Fachbereichs Bauen (Ansprechpartner siehe links) ist, zu prüfen,
welche Belange berührt sind sowie die einzelnen Stellungnahmen abzustimmen,
zu koordinieren und im Rahmen einer Gesamtstellungnahme darzustellen.
Genehmigungsbehörden für Flächennutzungspläne in Niedersachsen sind:
- das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit für die Flächennutzungspläne der kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie für die Flächennutzungspläne, die von dem Landkreis oder der Region für eine Gemeinde ausgearbeitet wurden. Die Genehmigungsverfahren werden in den Regierungsvertretungen Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg
durchgeführt. - im Übrigen die Landkreise und die Region Hannover
Öffentliche Belange, zu denen der Landkreis Goslar in Bauleitplanverfahren Stellung nimmt:
- Abfallbeseitigung - als Beseitigungspflichtiger / Untere Abfallbehörde
- Bauaufsicht - als Untere Bauaufsichtsbehörde (Ausnahme: Gebiet der Stadt Goslar)
- Bodenschätze - als Untere Naturschutzbehörde (soweit Bodenschätze nicht den bergrechtlichen Vorschriften unterliegen)
- Bodenschutz - als Untere Bodenschutzbehörde
- Brandschutz - als Träger des übergemeindlichen abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes
- Denkmalschutz - als Untere Denkmalschutzbehörde
- Gesundheitswesen - als Gesundheitsamt
- Jagd - als Untere Jagdbehörde
- Jugendpflege - als Sachgebiet Jugendpflege im Amt für Soziale Dienste
- Katastrophenschutz - als Katastrophenschutzbehörde
- Kommunalrecht - als Kommunalaufsichtsbehörde
- Kreislaufwirtschaft - Kreislaufwirtschaftsrecht
- Kreisplanung
- Natur und Landschaft - als Untere Naturschutzbehörde
- Naturschutz - als Untere Naturschutzbehörde
- Schulwesen - als Schulträger
- Straßenverkehr - als Straßenverkehrsbehörde, soweit nicht die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind
- Kreisstraßenwesen - als Kreisstraßenbaulastträger
- Zivile Verteidigung - soweit nicht die kreisangehörigen Gemeinden zuständig sind
- Veterinärwesen - als Veterinäramt
- Wald - als untere Waldbehörde
- Wasserwirtschaft - als Untere Wasserbehörde
Rechtskräftige Bebauungspläne der kreiseigenen Gemeinden im Geoinformationssystem
Dieser Link https://webgis.landkreis-goslar.de/MapSolution/apps/app/client/Bauleitplanung führt Sie zu einem Informationsportal mit den rechtskräftigen Bebauungsplänen der Gemeinden. Es ist kein System für eine rechtsgültige Auskunft, es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Die rechtskräftigen Bauleitpläne inclusive Begründung und Umweltbericht liegen bei den Bauämtern der Gemeinden sowie beim Fachdienst Bauen des Landkreises Goslar vor.