

Beteiligungen
Zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben und Dienstleistungen – insbesondere des kommunalen Auftrages zur Daseinsvorsorge – für die Bürgerinnen und Bürger und die dort ansässigen Unternehmen, bedient sich der Landkreis Goslar durch wirtschaftliche Betätigung an privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Gesellschaften und Anstalten. Diese wirtschaftliche Betätigung, die zum Teil mit erheblichen Vermögenswerten und Finanzströmen verbunden ist, führt zu finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises. Nach § 150 NKomVG obliegt dem Landkreis die Koordination und Überwachung seiner Beteiligungen im Sinne des zu erfüllenden öffentlichen Zwecks und seiner Auswirkungen.
Der jährlich erstellte Beteiligungsbericht setzt die Voraussetzung, unterjährig entscheidungsrelevante Daten zur Verfügung zu stellen, anhand derer sich die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises Goslar sowie die jährliche Fortentwicklung der einzelnen Beteiligungen nachvollziehen lässt. Insgesamt ist der Landkreis Goslar zum Stand 01.01.2015 an sieben Unternehmen der Privatwirtschaft beteiligt: