

Kreisausschuss
Der Kreisausschuss setzt sich aus dem Landrat und zehn Mitgliedern des Kreistages zusammen. Dem Kreisausschuss obliegen insbesondere foglende Aufgaben:
- Vorbereitung der Beschlüsse des Kreistages
- Koordinierung der Empfehlungen der Fachauschüsse des Kreistages
- Erledigung der Angelegenheiten, die nicht dem Kreistag oder Landrat obliegen (sogenannte "Lückenfunktion")