

Meldepflicht für Heilpraktiker
Erlaubnis zur Tätigkeitsausübung muss bis 1. März 2020 beim Gesundheitsamt vorgelegt werden
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Landkreises Goslar weist auf das Gesetz zur Änderung des Kammergesetztes für die Heilberufe in der Pflege vom 17. Dezember 2019 hin.
Dieses betrifft Heilpraktiker, die bereits vor dem 1. Januar 2020 eine anzeigepflichtige Tätigkeit im Landkreis Goslar ausgeübt haben und weiterhin ausüben.
In der Gesetzesänderung werden diese aufgefordert, ihre Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beim zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Zusätzlich ist eine schriftliche Anzeige mit folgenden Daten abzugeben: Familienname, Geburtsname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsortes sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie unter Formulare.
Heilpraktikerüberprüfung und -überwachung
Wer die Heilkunde, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis nach § 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in der zurzeit geltenden Fassung.
Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von Dritten ausgeübt wird.
Hierbei ist entscheidend, dass die Tätigkeit oder die Methode auf Heilung oder Linderung von Krankheiten, Schmerzen und Leiden abzielt bzw. beim Behandelten dieser Eindruck erweckt wird.
Das Prüfungsverfahren für den unbeschränkten Heilpraktiker
Das Prüfungsverfahren zur Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis richtet sich in Niedersachsen nach der Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Danach findet eine Überprüfung der Fähigkeiten und Kenntnisse durch den zentralen Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Lüneburg) statt. Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ein schriftlicher Antrag ist beim Gesundheitsamt in Goslar zu stellen. Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Die Vorprüfung der Unterlagen findet vollständig im Gesundheitsamt statt.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 60 Fragen, die im sogenannten Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzverfahren) zu beantworten sind. Der schriftliche Teil ist bestanden, wenn mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet wurden.
Nach erfolgreich bestandener schriftlicher Überprüfung erfolgt später durch den Gutachterausschuss eine mündliche Überprüfung.
Der Gutachterausschuss setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden, der weder Arzt/Ärztin noch Heilpraktiker/Heilpraktikerin ist, zwei Ärzten/ Ärztinnen und zwei Heilpraktikern/ Heilpraktikerinnen.
Das Prüfungsverfahren für Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Personen, die nur auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig werden wollen und eine dementsprechende eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen, werden in der Regel durch den zentralen Gutachterausschusses beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Außenstelle Lüneburg) überprüft. Ein schriftlicher Antrag ist beim Gesundheitsamt zu stellen. Auch diese Bewerberinnen und Bewerber müssen sich einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung unterziehen. Die Vorprüfung der Unterlagen erfolgt durch das Gesundheitsamt. Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt. Die Vorprüfung der Unterlagen findet vollständig im Gesundheitsamt statt.
Bei Antragstellenden, die den von einer inländischen oder als gleichgestellt anerkannten inländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad einer Diplom-Psychologin oder eines Diplom-Psychologen führen dürfen oder über einen Bachelorabschluss und einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie verfügen UND glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen UND eine Zusatzausbildung in Psychotherapie abgeschlossen, führt das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellenden nach Aktenlage durch.
Das Prüfungsverfahren für Heilpraktiker - beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Für eine eingeschränkte Überprüfung auf dem Gebiet der Physiotherapie kommen nur Antragstellende in Betracht, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nach § 1 Abs 1 Nr. 2 MPhG sind.
Nach Aktenlage unter Verzicht auf die Überprüfung kann entschieden werden, wenn die antragstellende Person, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pyhsiotherpeutin oder Physiotherapeut ist, eine Nachqualifizierung bei einer anerkannten Einrichtung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ein schriftlicher Antrag ist beim Gesundheitsamt einzureichen. Die beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Heilpraktikererlaubnis und Schmuckurkunde
Die jeweiligen Heilpraktikererlaubnisse sind gebührenpflichtig und werden vom Gesundheitsamt in Goslar erteilt. Außerdem wird auf Wunsch eine Schmuckurkunde (28,50 € Gebühr) ausgestellt.
Erlaubnisfreier Bereich
Wer (insbesondere ohne Masseur beziehungsweise medizinischer Bademeister zu sein) Anwendungen, insbesondere Massagen ohne Verordnung und auf Wunsch der Kunden anbietet, darf dies nur als so genannte Wohlfühlanwendung am gesunden Menschen tun.
Ausschließlich die sogenannten Wohlfühlmassagen am gesunden Menschen unterliegen nicht dem Heilpraktikergesetz. Es handelt sich hierbei um den erlaubnisfreien Bereich der Gesundheitsförderung und -erhaltung.