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Ausländerangelegenheiten - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten


Allgemeines

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig, mit allen im Hinweisblatt zur Einbürgerung aufgeführten Unterlagen ein.
  • Eine Bearbeitung kann erst nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen aufgenommen werden.
  • Übersetzungen dürfen am Tag der Antragsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.

(Mit-)Einbürgerung von Ehegatten und Kindern

  • Jeder Ehegatte muss einen eigenen Antrag ausfüllen.
  • Für Kinder über 16 Jahre ist ein eigener Antrag einzureichen.

Formulare für die Einbürgerung

Übergabe der Einbürgerungsurkunde

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Übergabe der Einbürgerungsurkunde nicht im feierlichen Rahmen erfolgen kann.

Weitere Themen: