

Ausländerangelegenheiten - Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Allgemeines
- Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig, mit allen im Hinweisblatt zur Einbürgerung aufgeführten Unterlagen ein.
- Eine Bearbeitung kann erst nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen aufgenommen werden.
- Übersetzungen dürfen am Tag der Antragsabgabe nicht älter als 6 Monate sein.
(Mit-)Einbürgerung von Ehegatten und Kindern
- Jeder Ehegatte muss einen eigenen Antrag ausfüllen.
- Für Kinder über 16 Jahre ist ein eigener Antrag einzureichen.
Formulare für die Einbürgerung
Übergabe der Einbürgerungsurkunde
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Pandemie die Übergabe der Einbürgerungsurkunde nicht im feierlichen Rahmen erfolgen kann.