

Allgemeine Vollzeitpflege
Die allgemeine Vollzeitpflege wird von persönlich qualifizierten Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften durchgeführt, bei denen keine pädagogische Ausbildung vorausgesetzt wird. Sie erstreckt sich auf die Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Entwicklung bzw. aufgrund ihrer Behinderung in einem Umfang beeinträchtigt sind, der ohne professionelle Ausbildung zu bewältigen ist.Diese Pflegeform bietet Kindern/ Jugendlichen einen längerfristigen Aufenthalt im familiären Rahmen. Die zu leistenden Erziehungs- und Betreuungsaufgaben entsprechen der Dynamik einer "Normalfamilie".
Wesentliche persönliche und familiäre Voraussetzungen
Die Pflegeeltern nehmen verpflichtend an Grund- und Aufbaukursen sowie an Fortbildungsmaßnahmen und Gruppenarbeit teil. Sie kooperieren verpflichtend mit dem Jugendamt im Rahmen der Hilfeplanung. Sie verfügen über ein Grundverständnis von der Entwicklung eines Kindes und von der Entwicklung und Bedeutung familiärer Beziehungen, insbesondere der zwischen Eltern und Kindern. Für die bedarfsgerechte Betreuung der Kinder/ Jugendlichen bringen sie ausreichende zeitliche Ressourcen mit.
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