Sie können sich den Textinhalt mit der Zugriffstaste Ihres Browsers und der Ziffer 1 vorlesen lassen. Bei Verwendung des Internet Explorers drücken Sie anschließend bitte die Enter-Taste.? Näheres zu Zugriffstasten finden Sie unter ?Informationen zum Vorlesesystem?.

Hilfsnavigation

Kontakt | Impressum | Datenschutz | Erklärung zur Barrierefreiheit | Barriere melden | Bürgerservice | Wirtschaft & Tourismus | Bildung & Kultur | Grußwort

Volltextsuche

Informationen zum Vorlesesystem

Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter

© Landkreis Goslar 

Informationen zur Ausbildung:

  • tarifliche Ausbildungsvergütung in Höhe von zurzeit 1.190,69 Euro monatlich (brutto)
  • qualifizierte dreijährige Ausbildung mit praktischer Wissensvermittlung im eigenen Rettungsdienst und theoretischem Unterricht in der eigenen Rettungsschule, dem Notfallmedizinischen Ausbildungszentrum der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar
  • kompetente Ansprechpersonen, die dir jederzeit gerne zur Seite stehen
  • regelmäßiges Feedback in Form von Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen
  • Erwerb der Fahrerlaubnis C1

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens einen mittleren Schulabschluss (Sekundarabschluss I – Realschulabschluss)
  • die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
  • Fahrererlaubnis der Klasse B (PKW)
  • körperliche Belastbarkeit
  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung)
  • bitte beachte, dass eine Einstellung ohne die folgenden Nachweise, die spätestens im Vorstellungsgespräch vorzulegen sind, aus Rechtsgründen nicht erfolgen kann: Gemäß § 20 Abs. 8 IfSG gilt die gesetzliche Verpflichtung, im Rettungsdienst ausschließlich Personen zu beschäftigen, die einen vollständigen Impfschutz, eine Immunität oder eine ärztlich attestierte Kontraindikation gegen Masern besitzen. Dies gilt nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Außerdem gilt gemäß § 20a Abs. 3 IfSG ab dem 16.03.2022 die gesetzliche Verpflichtung, im Rettungsdienst ausschließlich Personen zu beschäftigen, die einen vollständigen Impfschutz, eine Immunität oder eine ärztlich attestierte Kontraindikation gegen COVID-19 besitzen.

Ansprechperson

Für weitere Informationen steht dir Frau Larissa Hahne (siehe linker Adressenbereich) gern zur Verfügung.

Quellen: