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Die Grundlage der BEKJ Arbeit

Nach § 27 SGB haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfe, damit eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung gewährleistet werden kann.
 
Eltern, Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Fragen an uns wenden.
 
Erziehungsberatung hat - auch – einen präventiven Charakter: Eltern können und sollen sich an uns wenden bei vermeintlich kleinen Problemen, damit keine großen Probleme daraus werden.
 
Neben den spektakulären Themen (wie z.B. sexueller Missbrauch, psychische Erkrankungen, Trennung und Scheidung) geht es immer wieder um die Bewältigung des Alltags mit seinen Besonderheiten
 
Dabei stellt sich oft die Frage: Was braucht ein Kind, damit es gesund aufwächst und was brauchen Eltern, damit sie ihren Kindern die entsprechenden Bedingungen bieten können?

Der Rahmen, in dem Eltern sich bewegen

Eltern sollen: Den Kindern einen stabilen Rahmen bieten, und beruflich hyperflexibel sein

Einige Thesen zur aktuellen Situation von Familien

  • Immer weniger Kinder heißt auch, immer weniger eigene Erfahrungen mit kleinen Kindern
  • Perfektionsanspruch (Jedes Kind ein Superstar!).
  • Das einzelne Kind rückt mehr in den Mittelpunkt, wird also mehr gesehen, kann sich aber auch weniger hinter anderen verstecken.
  • Durch den Wegfall von gesellschaftsübergreifenden Traditionen muss die einzelne Familie mehr ihren eigenen Weg finden.
  • Gleichzeitig werden Eltern von allen Seiten mit (oft sogar widersprüchlichen) Empfehlungen zur Erziehung bombardiert.

Bei vielen Fragen in der Erziehungsberatung geht es um:

  • Entwicklungspsychologische Fragen (wann kann ein Kind was)
  • Fragen der Beziehung zwischen:
        Eltern und Kindern
        Geschwistern
        Mann und Frau
  • Gestaltung des Alltags in einer Gesellschaft, die nicht sehr familienfreundlich strukturiert ist.