
Einführung der Retro-Kennzeichen BRL und CLZ
Durch die Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werden seit 15. November 2012 im Landkreis Goslar auch die Kennzeichen BRL (ehemals Landkreis Blankenburg in Braunlage) und CLZ (ehemals Landkreis Zellerfeld in Clausthal-Zellerfeld) ausgegeben.
Die Kennzeichen GS, BRL und CLZ gelten gleichrangig im gesamten Verwaltungsbezirk des Landkreises Goslar.
Kennzeichen-Auswahl
Sie können aus dem Vorrat an Kennzeichen wählen:
BRL A 1 - BRL Z 9999
BRL AA 1 - BRL ZZ 999
CLZ A 1 - CLZ Z 9999
CLZ AA 1 - CLZ ZZ 999
Es können nicht mehr als 8 Buchstaben und Ziffern ausgegeben werden.
Gänzlich ausgeschlossene Buchstabenkombinationen sind:
HJ, KZ, NS, SA und SS
Bitte beachten Sie, dass Kombinationen in Form einem Buchstaben und einer Zahl nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Auszug aus Anlage 4 Abschnitt 1 zur FZV:
Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.
Reservierung
Gebühren
Umkennzeichnung 26,90 € Reservierung 2,60 € (bei Umkennzeichnung zu zahlen)
Wenn zusätzlich zum Unterscheidungszeichen BRL und CLZ eine bestimmte Erkennungsnummer gewünscht wird, ist zusätzlich die Wunschkennzeichen-Gebühr von 10,20 € zu erheben.