

Bundestagswahl am 24. September 2017
Bei der Bundestagswahl am Sonntag den 24. September 2017 werden die Abgeordneten des 19. Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Für die Bundestagswahlen gelten Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO). Die Bundeswahlleitung hat Informationen für Parteien, Wählergruppen und parteilose Einzelbewerber bzw. -bewerberinnen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf der offiziellen Seite der Bundeswahlleitung abgerufen werden können. Dort sind auch die o.g. Rechtsgrundlagen zu finden.
Wahlkreise
Der Landkreis Goslar ist bei der Bundestagswahl 2017 zwei Wahlkreisen zugeordnet. Der nordwestliche Teil mit den Städten Seesen und Langelsheim, der Gemeinde Liebenburg und der Samtgemeinde Lutter ist dem Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel zugehörig. Die Kreiswahlleitung obliegt dem Landkreis Wolfenbüttel. Der südöstliche Teil des Lankreises mit den Städten Goslar, Bad Harzburg, Braunlage und der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeldgehört zum Wahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode. Für diesen Wahlkreis hat der Landkreis Northeim die Kreiswahlleitung inne.
Weitere Informationen der Kreiswahlleitungen finden Sie unter:
Wahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl müssen bis spätestens Montag den 17. Juli 2017 um 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung vorliegen. Informationen hierzu und entsprechende Vordrucke erhalten Sie im Internet über die Seite der Bundeswahlleitung.
Die Bekanntmachungen der Kreiswahlleitungen des Landkreises Wolfenbüttel (Wahlkreis 49) und des Landkreises Northeim (Wahlkreis 52) zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen finden Sie hier:
Bekanntmachung Landkreis Wolfenbüttel
Bekanntmachung Landkreis Northeim
Die von den Landkreisen Wolfenbüttel und Northeim gebildeten Kreiswahlausschüsse haben unter anderem die Aufgabe, die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und zur Wahl zuzulassen sowie das endgültige Ergebnis der Wahl festzustellen. Die Ergebnisse werden öffentlich bekanntgemacht und hier zeitnah zur Verfügung gestellt.
Kreiswahlausschüsse
Die Kreiswahlausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden sowie das amtliche Endergebnis festzustellen. Die Bildung obliegt bei der diesjährigen Bundestagswahl für den Wahlkreis 49 dem Landkreis Wolfenbüttel und für den Wahlkreis 52 dem Landkreis Northeim.