

Europawahl am 26.05.2019
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger der EU das Europäische Parlament.
Mit Beschluss vom 22. Mai 2018 hat der Rat der Europäischen Union erlassen, dass der Zeitraum für die neunte Wahl zum Europäischen Parlament auf den 23. bis 26. Mai 2019 festgesetzt wird. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 26. Mai 2019 bestimmt (BGBl. I S. 1646).
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen einer (reinen) Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Jeder Wähler hat eine Stimme. Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht. Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland können ihre Stimme in den ca. 90.000 Wahlbezirken, davon rund 15.000 Briefwahlbezirke, abgeben.
Bekanntmachungen
- 17.01.2019 / Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 vom 17.01.2019
- 02.05.2019 / Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Landkreis Goslar zur Europawahl am 26.05.2019 vom 30.04.2019
- 02.05.2019 / Bekanntmachung über den Zusammentritt der Briefwahlvorstände zur Europawahl am 26.05.2019 vom 30.04.2019