

Bundestagswahl am 26. September 2021
Bei der Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021 werden die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Für die Bundestagswahlen gelten das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO). Die Bundeswahlleitung hat Informationen für Parteien, Wählergruppen und parteilose Einzelbewerber bzw. -bewerberinnen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf der offiziellen Seite der Bundeswahlleitung abgerufen werden können. Dort sind auch die oben genannten Rechtsgrundlagen zu finden.
Wahlkreise
Der Landkreis Goslar ist bei der Bundestagswahl 2021 zwei Wahlkreisen zugeordnet. Der nordwestliche Teil mit den Städten Seesen und Langelsheim, der Gemeinde Liebenburg und der Samtgemeinde Lutter ist dem Wahlkreis 49 Salzgitter-Wolfenbüttel zugehörig. Die Kreiswahlleitung obliegt der Stadt Salzgitter. Der südöstliche Teil des Lankreises mit den Städten Goslar, Bad Harzburg, Braunlage und der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeldgehört zum Wahlkreis 52 Goslar-Northeim-Osterode. Für diesen Wahlkreis hat der Landkreis Goslar die Kreiswahlleitung inne.
Weitere Informationen der Kreiswahlleitung der Stadt Salzgitter finden Sie hier:
Informationen zu den Briefwahlvorständen: Bekanntmachung Zusammentritt (Wahlkreis 52)
Kreiswahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl müssen bis spätestens Montag den 19. Juli 2021 um 18:00 Uhr bei der Kreiswahlleitung vorliegen. Informationen hierzu und entsprechende Vordrucke erhalten Sie im Internet über die Seite der Bundeswahlleitung. Zugänge zum Kanditatenportal des Bundeswahlleiters für Kreiswahlvorschläge erhalten Sie bei der Kreiswahlleitung. Nähere Informationen finden Sie hier: Informationsanschreiben Kandidatenportal
Die Bekanntmachungen der Kreiswahlleitungen der Stadt Salzgitter (Wahlkreis 49) und des Landkreises Goslar (Wahlkreis 52) zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen finden Sie hier:
- Bekanntmachung Stadt Salzgitter
- Ergänzung Bekanntmachung Stadt Salzgitter
- Bekanntmachung Landkreis Goslar
- Ergänzung Bekanntmachung Landkreis Goslar
Die von der Stadt Salzgitter und dem Landkreis Goslar gebildeten Kreiswahlausschüsse haben unter anderem die Aufgabe, die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und zur Wahl zuzulassen sowie das endgültige Ergebnis der Wahl festzustellen. Die Ergebnisse werden öffentlich bekanntgemacht und hier zeitnah zur Verfügung gestellt.
Kreiswahlausschüsse
Die Kreiswahlausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu entscheiden sowie das amtliche Endergebnis festzustellen. Die Bildung obliegt bei der diesjährigen Bundestagswahl für den Wahlkreis 49 der Stadt Salzgitter und für den Wahlkreis 52 dem Landkreis Goslar.
- Sitzung Kreiswahlausschuss (Wahlkreis 49) - Zulassung Wahlvorschläge
- Sitzung Kreiswahlausschuss (Wahlkreis 52) - Zulassung Kreiswahlvorschläge
- Bundestagswahl 2021 - Zugelassene Kreiswahlvorschläge
- Sitzung Kreiswahlausschuss (Wahlkreis 52) - Feststellung Endergebnis
- Bekanntmachung Endergebnis Bundestagswahl (Wahlkreis 52)
- Bekanntmachung Endergebnis Bundestagswahl (Wahlkreis 49)