

Kommunalwahl und Direktwahl der Landrätin oder des Landrates am 12. September 2021
In Niedersachsen finden die nächsten allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte) und der Hauptverwaltungsbeamten (Landrät*innen, Bürgermeister*innen, Oberbürgermeister*innen) gemäß einer Verordnung der Nds. Landesregierung einheitlich am Sonntag, dem 12. September 2021 statt. Eine mögliche Stichwahl der Landrätin oder des Landrates findet am 26.09.2021 (zusammen mit der Bundestagswahl) statt. Die Wahlzeit ist jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Für die Kommunalwahlen gelten das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO). Die Niedersächsische Landeswahlleitung hat Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zusammengestellt, die auf ihrer Internetseite (www.landeswahlleiter.niedersachsen.de) abgerufen werden können. Dort sind auch die oben genannten Rechtsgrundlagen zu finden.
Die Landeswahlleitung hat außerdem die Grundzüge des Niedersächsischen Kommunalwahlsystems hier zusammengefasst und allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2021 hier bereitgestellt.
Eine Übersicht über die Sitzverteilung für den Kreistag nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren haben wir Ihnen hier hinterlegt.
Kreiswahlleitung
Kreiswahlleiterin für die Kommunalwahl im Landkreis Goslar (Kreiswahl) ist Erste Kreisrätin Regine Breyther, stellvertretende Kreiswahlleiterin ist Justiziarin Astrid Knieper.
Die Kreiswahlleitung erreichen Sie beim Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar im Wahlbüro (Zimmer 1016) und unter der Telefonnummer 05321 76-261 sowie per E-Mail unter wahlbuero@landkreis-goslar.de.
Wahlbereiche
Das Wahlgebiet für die Kreiswahl ist das Kreisgebiet. Dieses ist in sechs Wahlbereiche aufgeteilt. Für die Landratswahl erfolgt keine weitere Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche. Die Einteilung dieser Wahlbereiche hat der Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2020 vorgenommen. Diese finden Sie hier: Einteilung der Wahlbereiche
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Kreistagswahl müssen bis spätestens zum 26. Juli 2021 um 18.00 Uhr bei der Kreiswahlleitung vorliegen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Wahlbekanntmachung und/oder der Seite der Landeswahlleitung.
Eine Information für Wahlvorschlagsträger zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier: Wahlvorschläge
Die Bekanntmachung der Landeswahlleitung (Aufforderung zur Wahlanzeige und Mitteilung der Parteien, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag oder im Niedersächsischen Landtag für ihre Wahlvorschläge keine Unterstützungsunterschriften beizubringen brauchen) finden Sie hier .
Die Wahlbekanntmachung des Landkreises Goslar nebst Ergänzungen finden Sie hier:
Kreiswahlausschuss
Der Kreiswahlausschuss hat unter anderem die Aufgabe, die eingegangenen Wahlvorschläge zu prüfen und zur Wahl zuzulassen sowie das endgültige Ergebnis der Wahl festzustellen. Er entscheidet in öffentlicher Sitzung, die rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird.
Die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses finden Sie hier
- Sitzung Kreiswahlausschuss - Zulassung Wahlvorschläge
- Kommunalwahlen 2021 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Kommunalwahlen 2021 - Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge - Korrektur
- Sitzung Kreiswahlausschuss - Feststellung Endergebnis Landratswahl und Kreistagswahl
- Bekanntmachung zum Ergebnis der Kreistagswahl 2021
- Bekanntmachung zum Ergebnis der Landratswahl 2021
- Bekanntmachung Sitzüberhänge