Auf der Karte zum Bodenplanungsgebiet können Sie sich informieren, ob auf Ihrem Grundstück (harztypische) Bodenbelastungen vorliegen. Wenn Sie festgestellt haben, dass Belastungen im Boden vorliegen, dann sind die in der Bodenplanungsgebietsverordnung beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen. Wenn Sie diese Vorsichtsmaßnahmen umsetzen, sind für Ihre Kinder keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Wenn Sie die Anbau- und Verzehrempfehlungendes Gesundheitsamtes beachten, können Sie Ihr selbst angebautes Gemüse und Obst ohne Bedenken essen.
Hellbraun |
Teilgebiet 1 |
|
Dunkelbraun |
Teilgebiet 2 (kommt nur in der Ortschaft St. Andreasberg vor) |
|
Gelb |
Teilgebiet 3 |
|
Blau |
Teilgebiet 4 |
|
Hellblau |
Gebiet mit Schadstoffgehalten in Böden oberhalb der Vorsorgewerte |
Link zur Karte Bodenplanungsgebiet
Die Arbeit der unteren Bodenschutzbehörde wird vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover beaufsichtigt.