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Datum: 13. Februar 2026

Sanierung der ehemaligen Mergelgrube auf dem Goslarer Fliegerhorst startet

Behörden stimmten Vorgehensweise gemeinsam ab / Mit dem Rückschnitt von Sträuchern wird zeitnah begonnen

Die seit Jahren diskutierte Sanierung der ehemaligen Mergelgrube auf dem Goslarer Fliegerhorstgelände beginnt.

Auf dem rund 7.000  Quadratmeter großen Waldgrundstück wurden vor etwa neun Jahren rund 22.000 Kubikmeter Aushubboden aus Erschließungsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß abgelagert. Unter dem Bodenlager befindet sich eine Altablagerung aus der Zeit der militärischen Nutzung des Fliegerhorstes. Aufgrund der davon ausgehenden Gefährdung für das Grundwasser ist die Sanierung mittels Bodenabdeckung notwendig.

Nach intensiven Diskussionen über das optimale Vorgehen haben das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig, der Landkreis Goslar und die Stadt Goslar nun ein von einem unabhängigen Gutachter erarbeitetes Entsorgungskonzept genehmigt. Die Sanierung erfolgt ab sofort in enger Abstimmung zwischen den Behörden und dem erschließenden Unternehmer.

Der Sanierungsablauf sieht vor, zunächst die vorhandenen Sträucher zurückzuschneiden. Die natur- und artenschutzfachlichen Belange wurden zuvor fachgutachterlich abgestimmt. Der Waldbestand bleibt unangetastet.

Das unbedenkliche Bodenmaterial – so sehen es die Planungen vor - wird vor Ort verwendet, um die Altablagerung – eine Altlast aus der Zeit des Fliegerhorsts – zu überdecken. Ziel ist es, durch eine spezielle Profilierung der Oberfläche und Ableitung von Regenwasser das Eindringen von Schadstoffen ins Grundwasser zu verhindern. Die Arbeiten werden durch einen Bodengutachter begleitet und der verwendete Boden laufend geprüft. Belastetes Bodenmaterial wird einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.

Nach Abschluss der Maßnahme soll sich die Fläche wieder begrünen und langfristig als Teil des Grüngürtels um das Gelände erhalten bleiben.

Die Sanierung ist notwendig, da das Gelände nach behördlichen Untersuchungen mit Schadstoffen belastet ist, was eine erhebliche Umweltgefährdung darstellt.

Mit der nun abgestimmten Vorgehensweise wird ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung und Sicherung des Standortes im Sinne von Umwelt- und Gesundheitsschutz umgesetzt.