Ab der kommenden Woche wird die Heide "entkusselt"
Landkreis Goslar und Niedersächsische Landesforsten setzen sich für den Erhalt der einmaligen Heidebestände im Zellerfelder Tal ein
Die untere Naturschutzbehörde wird gemeinsam mit den Niedersächsischen Landesforsten die Pflegemaßnahmen der im Landkreis Goslar einmaligen Heidebestände im Zellerfelder Tal südwestlich von Clausthal-Zellerfeld in der kommenden Woche unter halbseitiger Sperrung der Bundesstraße 242 fortsetzen. Bereits im September wurden entsprechende Arbeiten, wie beispielsweise das kontrollierte Brennen durchgeführt.
Rainer Schlicht von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, weiß um die Bedeutung der Flächen und setzt sich daher in enger Abstimmung mit dem Forstamt Riefensbeek für deren Erhalt ein. „Ohne entsprechenden Pflegeeinsatz würden die für den Naturschutz bedeutsamen Heidebestände des Hügellandes auf kurz oder lang komplett verschwinden, weil sie überwuchert oder verdrängt werden. Das wollen und müssen wir verhindern, weshalb wir uns bereits seit anderthalb Jahrzehnten mit der Verjüngung der Bestände befassen“, erläutert Naturschutzexperte Schlicht. In diesem Zusammenhang wurde ein umfassendes naturschutzfachliches Monitoring der Heidepflege im Obersten Innerstetal auf den Weg gebracht. Auf dessen Ergebnissen fußen die Pflegearbeiten.
Die Heidepflege ist recht aufwendig und umfasst drei Komponenten. Neben dem Mulchen (Mähen) in flacheren Hangbereichen, kommt in steileren Lagen vor allem das kontrollierte Brennen zum Einsatz, das natürlich streng überwacht wird. Das so genannte „Entkusseln“, was ab der kommenden Woche ansteht, wird schließlich auf der gesamten Heidefläche angewandt, um die Wiederbewaldung zu verhindern. Mit „Entkusselung“ ist die Beseitigung junger Gehölze gemeint.
Für die Finanzierung der Pflegemaßnahmen kommt zum überwiegenden Teil der Landkreis auf. Dies soll auch in den kommenden Jahren durch den Einsatz von Ersatzgeldern fortgeführt werden. Ersatzgeld ist zu entrichten, wenn die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist ausgeglichen werden kann. In der Regel werden Ersatzgelder bei größeren Bauvorhaben fällig.