Bauaktenarchiv
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Kosten
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben