Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
Nr. 99010019001002Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- studieren,
- einen Studienplatz suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen.
Sie können für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis über "Online erledigen" beantragen.
Ansprechpunkt
- zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
- zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Person aus dem Ausland eingesetzt werden soll, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde
Zuständige Stelle
- zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
- zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Person aus dem Ausland eingesetzt werden soll, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben