Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen

Nr. 99010019001002
Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung

Online erledigen

Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland

  • eine Berufsausbildung absolvieren,
  • einen Ausbildungsplatz suchen,
  • studieren,
  • einen Studienplatz suchen,
  • ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
  • an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen,
  • eine Schule besuchen oder
  • an einem Schüleraustausch teilnehmen.

Sie können für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis über "Online erledigen" beantragen.


Ansprechpunkt

  • zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
  • zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Person aus dem Ausland eingesetzt werden soll, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde

Zuständige Stelle

  • zuständig für Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
  • zuständig für beschleunigte Fachkräfteverfahren: Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Person aus dem Ausland eingesetzt werden soll, wenn keine zentrale Stelle für das Verfahren eingerichtet wurde

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben