Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
Nr. 99010019001006Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.
Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland
- eine Berufsausbildung absolvieren,
- einen Ausbildungsplatz suchen,
- studieren,
- einen Studienplatz suchen,
- ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
- an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
- einen Sprachkurs besuchen,
- eine Schule besuchen oder
- an einem Schüleraustausch teilnehmen.
Sie können für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis über "Online erledigen" beantragen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben