Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

Nr. 99010019001006
Aufenthaltserlaubnis - Ausbildung

Online erledigen

Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.

Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland

  • eine Berufsausbildung absolvieren,
  • einen Ausbildungsplatz suchen,
  • studieren,
  • einen Studienplatz suchen,
  • ein studienbezogenes Praktikum EU absolvieren,
  • an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen,
  • einen Sprachkurs besuchen,
  • eine Schule besuchen oder
  • an einem Schüleraustausch teilnehmen.

Sie können für einen dieser Zwecke eine Aufenthaltserlaubnis über "Online erledigen" beantragen.


Ansprechpunkt

Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben