Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Nr. 99010003001001Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der
- seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
- seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
- mindestens 60 Monate (fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
- im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
- gut integriert ist.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.
Mit dem Durchlaufen der Fragen im Serviceportal Landkreis Goslar können Sie online unverbindlich ermitteln, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt. Ihre Antworten werden nur dann gespeichert oder an die Ausländerbehörde übermittelt, wenn Sie das vollständige Antragsformular am Ende des Dienstes an die Ausländerbehörde versenden.
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Arbeitsvertrag
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kosten
- Gebühr: 147,00 EUR (Vorkasse: nein)