Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Nr. 99010002005000Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen.
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der
- seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
- seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
- mindestens 60 Monate (fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
- im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
- gut integriert ist.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.
Mit dem Durchlaufen der Fragen im Serviceportal Landkreis Goslar können Sie online unverbindlich ermitteln, ob die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Sie in Betracht kommt. Ihre Antworten werden nur dann gespeichert oder an die Ausländerbehörde übermittelt, wenn Sie das vollständige Antragsformular am Ende des Dienstes an die Ausländerbehörde versenden.
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Kosten
- Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.
Gebühr: 109,00 EUR (Vorkasse: nein)