Kommunalen Zuschuss für die Abfallentsorgung Bewilligung

Nr. 99148258017000, 99148258079000

Kommunen und Städte können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Kommune und den öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger.

Verfahrensablauf

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Voraussetzungen

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt Ihre Kommune zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

Keine

Bearbeitungsdauer

Es kann einige Wochen dauern, bis über ihren Antrag entschieden wird. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises oder Ihrer Stadt, Sie haben keinen Rechtsanspruch. 

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 19.02.2026