Ausschließliche Nutzung von Abfallsäcken genehmigen lassen
Nr. 99001054006000Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die ausschließliche Nutzung von amtlichen Abfallsäcken anstelle von Mülltonnen beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtliche Entsorger
Verfahrensablauf
Melden Sie sich telefonisch oder schriftlich bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Abfallverband.
Voraussetzungen
- Sie haben keinen Stellplatz für die Mülltonnen.
- Die Abfälle stammen aus einem Privathaushalt in Niedersachsen, der an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen ist.
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
Erfragen Sie die Kosten beim öffentlich-rechtlichen Abfallunternehmen.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 6 Woche(n)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: 13.02.2026