Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen

Nr. 99602009101001

Frist

Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.

Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes   alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium