Einbürgerung für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen

Nr. 99099002067003
Einbürgerung

Online erledigen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Weitere informationen und der Antrag sind über "Online erledigen" abrufbar.