Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Nr. 99129081005000Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben